Fassung vom 26.08.2026. Mit der Eröffnung eines Kontos oder der Nutzung zustimmungspflichtiger Funktionen akzeptierst du diese Bedingungen.
Zeiler Solutions GmbH in Gründung · Mälsner Dorf 12 · 9496 Balzers · Fürstentum Liechtenstein · stefan.zeiler@laendlecoins.li · +41 78 906 69 87 · Handelsregister: Eintragung in Vorbereitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von LändleCoins unter www.laendlecoins.li sowie die Rechte und Pflichten zwischen LändleCoins und den registrierten Nutzern.
LändleCoins ist ein spezialisierter Online-Marktplatz für Münzen, Banknoten, Barren, Mineralien & Edelsteine, Medaillen sowie Schmuck & Sonstiges. Verkäufer können Produkte als Auktion, Fixpreisangebot oder, soweit angeboten, als Auktion mit Sofortkauf einstellen.
Der Kaufvertrag über einen angebotenen Gegenstand kommt grundsätzlich ausschliesslich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. LändleCoins ist weder Verkäufer noch Käufer und wird nicht Eigentümer der gehandelten Gegenstände.
LändleCoins stellt die technische Plattform mit den Funktionen für Auktionen, Fixpreisverkäufe, Gebührenabrechnung und Verifizierung bereit. Den Kaufpreis wickeln Käufer und Verkäufer direkt miteinander ab. LändleCoins nimmt keine Kaufpreiszahlungen entgegen, verwahrt keine Kundengelder und zahlt keine Beträge an Verkäufer aus.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung. Ein eigenes Gebührenreglement und besondere Zahlungs- oder Käuferschutzbedingungen bestehen nicht; die Gebühren stehen in §16, und einen über §21 hinausgehenden Käuferschutz gibt es nicht. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB vor.
Für das Kaufen, Bieten, Verkaufen und die Nutzung geschützter Funktionen ist ein persönliches Benutzerkonto erforderlich.
Ein Konto darf nur von volljährigen und handlungsfähigen natürlichen Personen oder von ordnungsgemäss vertretenen juristischen Personen eröffnet werden. Die Mitgliedschaft ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.
Alle bei Registrierung, Kauf, Verkauf, Verifikation und Zahlungsabwicklung gemachten Angaben müssen vollständig, wahr und aktuell sein. Änderungen sind unverzüglich im Benutzerkonto nachzuführen.
Pro Person ist grundsätzlich nur ein Konto zulässig. Mehrfachkonten zur Umgehung von Sperren, Gebühren, Gebotsregeln oder Bewertungsregeln sind verboten.
Bevor ein Nutzer auf LändleCoins kaufen, bieten oder verkaufen kann, muss die Verifizierung nach §3 abgeschlossen sein.
Käufer und Verkäufer müssen vor der ersten Nutzung der Kauf-, Biet- oder Verkaufsfunktionen die Verifizierung abschliessen. LändleCoins führt sie selbst durch und zieht dafür keinen externen Anbieter bei.
Die Verifizierung hat zwei Stufen. In der ersten Stufe gibt der Nutzer Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Wohnadresse an. An diese Adresse versendet LändleCoins einen Brief mit einem Aktivierungscode. Mit der Eingabe des Codes gilt die Adresse als bestätigt.
In der zweiten Stufe sendet der Nutzer eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments an LändleCoins, wahlweise per Post an das Postfach oder per E-Mail an die dafür genannte Adresse, mit der Registrierungsnummer im Betreff. Anhand dieser Kopie wird geprüft, ob die angegebenen Personalien mit dem Dokument übereinstimmen. Die Kopie dient ausschliesslich dieser Prüfung. Nach der Prüfung wird eine Papierkopie vernichtet und eine per E-Mail eingegangene Kopie samt Nachricht gelöscht; der Zeitpunkt wird festgehalten.
Nach beiden Stufen entscheidet LändleCoins über die Freigabe. Erst mit der Freigabe stehen Kaufen, Bieten und Verkaufen offen. Die Angaben müssen vollständig, wahrheitsgemäss und aktuell sein; LändleCoins kann eine erneute Prüfung verlangen, wenn Anhaltspunkte für falsche Angaben bestehen.
Wird die Wohnadresse nachträglich geändert, entfällt die Adressbestätigung und die Verifizierung ist für die neue Adresse zu wiederholen. LändleCoins kann die Kauf-, Biet- und Verkaufsfunktionen sperren, solange die Verifizierung nicht abgeschlossen oder nicht mehr gültig ist.
LändleCoins ist kein Finanzintermediär und führt keine Prüfung nach den Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei durch. Die Verifizierung dient dazu, die Identität der Nutzer des Marktplatzes zu kennen, und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht.
Zugangsdaten, Passwörter, Verifikationscodes und sonstige Sicherheitsmerkmale sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Besteht der Verdacht auf unbefugten Zugriff oder Missbrauch, muss der Nutzer LändleCoins unverzüglich informieren und sein Passwort ändern.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform angemessene Sicherheitsmassnahmen einzuhalten.
Handlungen über ein Konto können dem Kontoinhaber zugerechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Kontoinhaber die Nutzung zu vertreten hat.
Auf LändleCoins dürfen grundsätzlich nur Produkte angeboten werden, die einer zulässigen Kategorie zugeordnet werden können. Die Hauptkategorien sind:
• Münzen
• Banknoten
• Barren
• Mineralien & Edelsteine
• Medaillen
• Schmuck & Sonstiges
Material als Produktmerkmal
Materialien wie Gold, Silber, Platin, Palladium, Kupfer oder andere Metalle werden als Produktmerkmal bzw. Filter geführt und bilden nicht zwingend eine eigene Hauptkategorie.
Unzulässige Angebote
Verboten sind insbesondere gestohlene Gegenstände, Fälschungen, nicht existente Produkte, Gegenstände aus rechtswidriger Herkunft sowie Produkte, deren Angebot, Verkauf, Erwerb, Besitz oder Versand gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien verstösst.
Der Verkäufer darf nur Gegenstände anbieten, über die er rechtmässig verfügen kann und die er im Fall eines Verkaufs an den Käufer übertragen darf.
Die Beschreibung muss wahrheitsgemäss, vollständig und nicht irreführend sein. Alle für Wert und Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften sowie bekannte Mängel müssen angegeben werden.
Das Angebot ist in der zutreffenden Kategorie einzustellen. Kategorieabhängige Pflichtfelder und Attribute sind korrekt auszufüllen.
Besondere Angaben bei Sammler- und Wertgegenständen
Soweit für den Gegenstand relevant, sind insbesondere Material, Feingehalt, Gewicht, Nennwert, Jahrgang, Herkunft, Prägestätte oder Hersteller, Erhaltungszustand, Zertifizierung bzw. Grading, Zertifikatsnummer, bekannte Beschädigungen, Reparaturen, Reinigungen, Bearbeitungen, Nachprägungen oder sonstige wert- oder echtheitsrelevante Eigenschaften anzugeben.
Bilder
Bilder sollen grundsätzlich den tatsächlich angebotenen Gegenstand zeigen. Symbolbilder sind nur zulässig, wenn dies eindeutig erkennbar ist und dadurch keine Irreführung entsteht. Bildbearbeitungen dürfen Zustand, Farbe, Patina, Beschädigungen oder sonstige wertrelevante Eigenschaften nicht irreführend verändern.
Auf LändleCoins dürfen ausschliesslich echte Originalware und rechtmässig handelbare Originalgegenstände angeboten werden.
Repliken, Fälschungen, Kopien, Imitationen, Nachahmungen, Fantasieprägungen und sonstige Gegenstände, die ein Original vortäuschen oder lediglich reproduzieren, dürfen nicht angeboten werden. Nicht autorisierte Nachprägungen und Reproduktionen sind ebenfalls verboten.
Ein Gegenstand darf nur als „echt“, „original“, „authentisch“ oder mit vergleichbaren Angaben angeboten werden, wenn der Verkäufer nach bestem Wissen von dessen Echtheit ausgehen darf. Bestehen begründete Zweifel an der Echtheit oder Herkunft, darf der Gegenstand nicht als Original auf LändleCoins eingestellt werden.
Angaben zu Grading-Unternehmen, Zertifikaten, Echtheitsnachweisen und Zertifikatsnummern müssen korrekt und überprüfbar sein. Manipulierte, erfundene oder einem anderen Gegenstand zugeordnete Zertifizierungen sind verboten.
LändleCoins kann bei Verdacht Nachweise verlangen, Angebote sperren oder entfernen und Konten vorübergehend oder dauerhaft einschränken.
LändleCoins kann insbesondere Auktionen, Fixpreisangebote und Auktionen mit Sofortkaufoption anbieten.
Mit der Veröffentlichung eines Angebots erklärt der Verkäufer, dass er das Produkt zu den im Inserat genannten Bedingungen verkaufen will. Ob und wann ein verbindlicher Vertrag entsteht, richtet sich nach der gewählten Verkaufsform und den folgenden Bestimmungen.
Bei einer Auktion legt der Verkäufer insbesondere Startpreis, Angebotsdauer, Versandbedingungen und, falls vorgesehen, einen Sofortkaufpreis fest.
Gebote können nur über die dafür vorgesehene Funktion abgegeben werden. Mit einem Gebot erklärt der Bieter verbindlich, das Produkt zu den Angebotsbedingungen erwerben zu wollen, wenn er bei Auktionsende erfolgreicher Höchstbietender ist.
LändleCoins verwendet ein Proxy-Bietsystem. Der Bieter gibt dabei sein Maximalgebot ein. Das System erhöht das aktuell sichtbare Gebot automatisch nur so weit, wie dies erforderlich ist, um das Gebot unter Berücksichtigung konkurrierender Gebote aufrechtzuerhalten, höchstens jedoch bis zum hinterlegten Maximalgebot.
Der Mindest-Erhöhungsschritt richtet sich nach dem aktuellen Gebotsstand: bis CHF 50.00 beträgt er CHF 1.00, ab CHF 50.00 bis CHF 200.00 CHF 2.00, ab CHF 200.00 CHF 5.00. Gebote sind nur in ganzen Franken möglich; Rappenbeträge nimmt das System nicht an. Über dem angezeigten Mindestgebot ist die Höhe frei.
Das Maximalgebot wird anderen Nutzern grundsätzlich nicht angezeigt. Bei gleich hohen Maximalgeboten kann das früher eingegangene Gebot Vorrang haben.
Ein abgegebenes Gebot ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht beliebig zurückgenommen oder geändert werden.
Wird innerhalb der letzten zwei Minuten vor dem vorgesehenen Auktionsende ein gültiges Gebot abgegeben, verlängert sich die Auktion automatisch.
Das neue Auktionsende liegt grundsätzlich zwei Minuten nach dem zuletzt abgegebenen gültigen Gebot. Wird innerhalb dieser Verlängerung erneut geboten, verlängert sich die Auktion entsprechend weiter.
Massgebend ist die von LändleCoins technisch registrierte Eingangszeit des Gebots.
Mit Ablauf der Auktion kommt grundsätzlich zwischen dem Verkäufer und dem nach dem Auktionssystem festgestellten Höchstbietenden ein verbindlicher Kaufvertrag zum endgültig ermittelten Verkaufspreis zustande.
Bei einem Fixpreisangebot kommt der Kaufvertrag zustande, sobald ein berechtigter Käufer den vorgesehenen Kaufvorgang zum angegebenen Preis verbindlich abschliesst.
Bei einer Auktion mit Sofortkaufoption kann der Käufer das Produkt zum angegebenen Sofortkaufpreis erwerben, solange diese Funktion verfügbar ist. Mit erfolgreichem Sofortkauf kommt unmittelbar ein verbindlicher Kaufvertrag zustande und die Auktion endet.
Es ist verboten, Auktionen, Preise, Nachfrage oder Bewertungen künstlich zu beeinflussen.
• Gebote auf eigene Angebote oder über eigene Zweitkonten
• Abgesprochene Gebote durch Familienangehörige, Freunde oder Dritte zur Preiserhöhung
• Automatisierte Gebote ausserhalb der von LändleCoins vorgesehenen Funktionen
• Scheinkäufe oder Scheinverkäufe
• Bewertungsmanipulation oder künstliche Transaktionen
• Ausnutzung technischer Fehler oder Manipulation der Plattform
Der Verkäufer kann ein veröffentlichtes Angebot selbst zurückziehen, solange kein Gebot vorliegt und der Gegenstand nicht gekauft wurde. Das zurückgezogene Angebot bleibt im Konto des Verkäufers erhalten. Über die Funktion „Erneut inserieren“ können die bisherigen Angaben und Bilder in das Verkaufsformular übernommen werden. Der Verkäufer kann diese Angaben vor der erneuten Veröffentlichung ändern. Erst mit dem erneuten Veröffentlichen entsteht ein neues Angebot; frühere Gebote, Bestellungen, Favoriten und sonstige Vorgänge des alten Angebots werden nicht auf das neue Angebot übertragen.
Sobald ein Gebot vorliegt oder der Gegenstand gekauft wurde, kann der Verkäufer das Angebot weder selbst entfernen noch selbst ändern. Ab diesem Zeitpunkt wendet er sich an LändleCoins; eine Entfernung erfolgt dann von Hand und nur, soweit keine verbindlichen Erklärungen entgegenstehen.
Eine Funktion zum Ändern eines veröffentlichten Angebots besteht nicht. Wesentliche Eigenschaften des angebotenen Gegenstands dürfen nach Abgabe eines Gebots grundsätzlich nicht zum Nachteil der Bieter verändert werden.
LändleCoins kann Angebote insbesondere entfernen, einschränken, korrigieren oder in eine passende Kategorie verschieben, wenn ein Verstoss gegen diese AGB oder geltendes Recht möglich erscheint, Rechte Dritter betroffen sind, Zweifel an der Echtheit bestehen, die Beschreibung irreführend ist oder Sicherheits- bzw. Betrugsrisiken vorliegen.
Der Kaufpreis wird direkt zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt. LändleCoins ist am Zahlungsfluss nicht beteiligt, nimmt keine Kaufpreiszahlungen entgegen, hält keine Gelder treuhänderisch und zahlt keine Beträge an Verkäufer aus. Bei Versand erfolgt die Zahlung per Banküberweisung direkt an den Verkäufer. Bei vereinbarter Abholung wird der Kaufpreis grundsätzlich bar bei der Übergabe bezahlt; in diesem Fall zeigt LändleCoins dem Käufer keine Bankverbindung des Verkäufers an.
Bei Versand zeigt die Bestellseite dem Käufer den Artikelpreis, die separat ausgewiesenen Versandkosten, den Gesamtbetrag, die Zahlungsreferenz sowie die für diese Bestellung erforderliche Bankverbindung des Verkäufers. Bei Abholung betragen die Versandkosten CHF 0.00; Betrag und Ware werden bei der persönlichen Übergabe ausgetauscht. Die auf der Plattform vorgesehenen Bestätigungen dienen in diesem Fall der Dokumentation des Ablaufs.
Damit ein Inserat veröffentlicht werden kann, muss der Verkäufer eine IBAN samt Kontoinhaber hinterlegen. Ohne hinterlegte Bankverbindung kann kein Inserat erstellt werden.
Mit dem Zuschlag oder dem Sofortkauf entsteht die Bestellung. Sobald die Bankverbindung des Verkäufers vorliegt, zeigt LändleCoins dem Käufer auf der Bestellseite den Betrag, die Referenz und die Bankverbindung an. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Zahlungsfrist von 7 Kalendertagen.
Der Käufer überweist ausschliesslich auf die auf der Bestellseite angezeigte Bankverbindung und gibt die dort genannte Referenz an. Zahlungsaufforderungen, die auf einem anderen Weg eintreffen, sind nicht von LändleCoins.
Nach der Überweisung meldet der Käufer sie über die Funktion „Ich habe bezahlt“. Diese Meldung ist kein Zahlungsnachweis, sondern eine Mitteilung an den Verkäufer.
Der Verkäufer prüft den Eingang auf seinem Konto und bestätigt ihn über die Funktion „Zahlung erhalten“. Erst mit dieser Bestätigung gibt LändleCoins dem Verkäufer die Lieferadresse des Käufers frei, und erst dann beginnt die Versandfrist nach §15.
Ist die Zahlungsfrist abgelaufen, ohne dass der Käufer bezahlt oder die Zahlung gemeldet hat, wird die Bestellung als überfällig gekennzeichnet und LändleCoins wird darüber unterrichtet. Die Bestellung bleibt bestehen: der Käufer kann verspätet bezahlen, der Verkäufer kann die Nichtzahlung melden, und LändleCoins kann die Bestellung stornieren.
Eine entstandene Bestellung kann weder der Käufer noch der Verkäufer selbst stornieren. Beide Seiten können ein Problem melden; über die Auflösung entscheidet LändleCoins nach §21.
Die Lieferadresse einer Bestellung ergibt sich aus der bestätigten Adresse des Käufers und lässt sich auf der Bestellung nicht abändern. Wer umzieht, ändert die Adresse in den Kontodaten; nach §26 entfällt damit die Adressbestätigung und die Verifizierung ist für die neue Adresse zu wiederholen.
Bei Versand hat der Verkäufer nach Bestätigung des Zahlungseingangs 7 Kalendertage Zeit, den Gegenstand entsprechend der Bestellung zu versenden und den Versand über die dafür vorgesehene Funktion zu markieren. Bei vereinbarter Abholung stimmen Käufer und Verkäufer die Übergabe direkt miteinander ab; der Kaufpreis wird grundsätzlich bar bei der Übergabe bezahlt. Die auf der Bestellseite vorgesehenen Bestätigungen dokumentieren Zahlung und Übergabe.
Mit dieser Markierung beginnt die Empfangsfrist von 14 Kalendertagen. Innerhalb dieser Frist soll der Käufer den Erhalt über die Funktion „Artikel erhalten“ bestätigen.
Die Bestellung gilt in zwei Fällen als abgeschlossen:
• Der Käufer bestätigt den Erhalt, oder
• die Empfangsfrist von 14 Kalendertagen ist abgelaufen, ohne dass ein Streitfall eröffnet wurde.
Der Abschluss der Bestellung ist ein Vermerk über den Ablauf auf der Plattform. Er löst keine Zahlung aus: LändleCoins hält kein Geld und zahlt nichts aus. Der Kaufpreis ist zu diesem Zeitpunkt bereits direkt beim Verkäufer eingegangen.
Wird ein Streitfall eröffnet, bleibt die Bestellung im Streitfall stehen, bis er beendet ist. Der automatische Abschluss nach 14 Tagen tritt dann nicht ein. Zum weiteren Ablauf siehe §21.
Gewährleistungs-, Rücktritts- und Rückabwicklungsansprüche zwischen Käufer und Verkäufer richten sich nach dem Gesetz und bestehen unabhängig davon, ob eine Bestellung auf der Plattform als abgeschlossen vermerkt ist.
Bei jedem erfolgreichen Verkauf fällt eine Plattformgebühr von 6 % des Artikelpreises an, höchstens jedoch CHF 200.00 pro Verkauf. Ab einem Artikelpreis von CHF 3'333.34 bleibt die Gebühr damit bei CHF 200.00. Versandkosten werden für die Berechnung dieser 6 % nicht zum Artikelpreis hinzugerechnet. Sie bezahlt der Käufer zusätzlich zum Artikelpreis und werden auf der Bestellung als eigene Position ausgewiesen; der Verkäufer erhält sie zusammen mit dem Artikelpreis und bestreitet damit das Porto.
Die Gebühr entsteht mit dem Zuschlag oder dem Sofortkauf, nicht erst mit der Zahlung des Käufers. Sie ist eine Forderung von LändleCoins gegenüber dem Verkäufer und vom Kaufpreis unabhängig, der direkt zwischen Käufer und Verkäufer fliesst.
Die Gebühren eines Verkäufers werden in einem Gebührenkonto gesammelt. Jede Gebühr und jede Gutschrift steht dort als eigene Zeile; der offene Betrag ist die Summe daraus. Der Verkäufer sieht das Gebührenkonto jederzeit in seinem Konto.
Fälligkeit
• Erreicht der offene Betrag CHF 5.00, wird er 14 Kalendertage nach dem Erreichen dieser Schwelle fällig.
• Bleibt er darunter, wird er 30 Kalendertage nach der zuletzt entstandenen Gebühr fällig.
Bezahlt wird der offene Betrag in einem Zug über den Zahlungsdienstleister Stripe, mit Karte oder TWINT. Stripe wickelt ausschliesslich diese Gebührenzahlung ab und ist am Kaufpreis nicht beteiligt. Über jede bezahlte Gebührenrechnung erstellt LändleCoins einen Beleg mit fortlaufender Nummer.
Nachfrist und Verkaufssperre
Bleibt eine fällige Gebühr nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen offen, sperrt LändleCoins das Verkaufen: neue Inserate sind dann nicht mehr möglich. Kaufen und Bieten bleiben ausdrücklich möglich, und laufende Bestellungen laufen weiter. Die Sperre wird automatisch aufgehoben, sobald nichts mehr offen ist.
Kommt ein Verkauf nicht zustande, etwa weil die Bestellung storniert wird oder ein Streitfall zugunsten des Käufers endet, wird die Gebühr in voller Höhe gutgeschrieben. Die ursprüngliche Zeile bleibt im Gebührenkonto stehen und wird durch eine Gegenbuchung ausgeglichen; gelöscht wird nichts. Übersteigt eine Gutschrift den offenen Betrag, bleibt sie als Guthaben stehen und wird mit der nächsten Gebühr verrechnet.
Es ist verboten, die Gebührenstruktur zu umgehen.
• Künstlich überhöhte Versandkosten bei unangemessen niedrigem Artikelpreis
• Aufforderung zum direkten Kauf oder zur direkten Zahlung ausserhalb von LändleCoins
• Schein-Stornierungen mit anschliessendem externem Verkauf
Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, den geschlossenen Kaufvertrag vollständig und fristgerecht zu erfüllen.
Der Verkäufer muss den beschriebenen Gegenstand ordnungsgemäss verpacken und entsprechend der vereinbarten Versand- oder Übergabeart liefern. Nach Aufgabe der Sendung markiert er den Verkauf über die Funktion „Artikel versendet“. Mit dieser Markierung beginnt die Empfangsfrist von 14 Kalendertagen nach §15.
Beim Markieren als „Artikel versendet“ kann der Verkäufer optional eine Tracking- bzw. Sendungsnummer hinterlegen. Eine Trackingnummer ist grundsätzlich nicht verpflichtend.
Bei wertvollen Münzen, Banknoten, Barren, Edelsteinen, Schmuck oder vergleichbaren Gegenständen ist der Verkäufer selbst dafür verantwortlich, eine für Wert und Inhalt geeignete Versandart zu wählen und insbesondere Versicherung, Haftungsgrenzen, Wertdeklaration und Sendungsverfolgung zu prüfen.
Fehlt eine Trackingnummer oder ein anderer Versandnachweis, kann dies bei einem Streit über Versand oder Zustellung die Nachweisführung des Verkäufers erschweren. LändleCoins kann in einem Streitfall vorhandene Versand- und Zustellnachweise anfordern.
Der Käufer sollte den erhaltenen Gegenstand nach Erhalt zeitnah prüfen und erhebliche Abweichungen von der Angebotsbeschreibung über die Plattform melden. Dies betrifft insbesondere einen falschen Gegenstand, nicht angegebene erhebliche Beschädigungen, falsches Material oder Feingehalt, erhebliche Gewichtsabweichungen, falsche Zertifizierungen oder einen begründeten Fälschungsverdacht.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte zwischen Käufer und Verkäufer bleiben unberührt. Bei einem Verkauf eines Unternehmers an einen Konsumenten können zwingende Konsumentengewährleistungsrechte bestehen und dürfen durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden.
Ablauf bei Fälschungsverdacht
1. Der Käufer eröffnet über LändleCoins einen Streitfall mit dem Grund „Fälschungsverdacht“ und beschreibt die konkreten Anhaltspunkte. Nach Möglichkeit sind aussagekräftige Fotos, Zertifikatsinformationen, Prüfberichte oder sonstige Belege beizufügen.
2. Der Verkäufer erhält Gelegenheit, Stellung zu nehmen und vorhandene Herkunfts-, Kauf-, Zertifizierungs- oder Echtheitsnachweise vorzulegen.
3. Solange der Streitfall offen ist, bleibt die Bestellung im Streitfall stehen und wird nicht automatisch abgeschlossen. Der Kaufpreis ist zu diesem Zeitpunkt bereits direkt beim Verkäufer; LändleCoins kann ihn nicht zurückhalten.
4. LändleCoins kann die Parteien auffordern, zusätzliche Nachweise einzureichen oder eine Beurteilung durch einen geeigneten unabhängigen Sachverständigen, Händler, Prüfer oder ein anerkanntes Grading-Unternehmen einzuholen. LändleCoins selbst gibt grundsätzlich keine Echtheitsgarantie und ersetzt kein Sachverständigengutachten.
5. Ergibt sich aus einer Einigung der Parteien oder aus hinreichenden objektiven Nachweisen, dass der als Original angebotene Gegenstand nicht echt ist, soll der Kauf rückabgewickelt werden. Die Rückzahlung schuldet der Verkäufer und leistet sie direkt an den Käufer, so wie die Zahlung auch direkt erfolgt ist. Eine erforderliche Rücksendung ist zwischen Käufer und Verkäufer bzw. nach zwingendem Recht abzuwickeln. LändleCoins schreibt in diesem Fall die Plattformgebühr gut.
6. Kann keine Einigung erzielt und die Echtheitsfrage nicht zuverlässig geklärt werden, entscheidet LändleCoins den zivilrechtlichen Streit nicht verbindlich. Den Parteien bleibt die Klärung durch einen Sachverständigen, eine zuständige Behörde oder ein Gericht vorbehalten.
7. Unabhängig vom zivilrechtlichen Streit kann LändleCoins Angebote entfernen oder Konten sperren, wenn nach eigener Prüfung hinreichende Anhaltspunkte für das Anbieten von Fälschungen oder sonstige Verstösse gegen diese AGB bestehen.
Verkäufer müssen wahrheitsgemäss angeben, ob sie privat oder im Rahmen einer unternehmerischen bzw. gewerblichen Tätigkeit handeln.
Gewerbliche Verkäufer müssen die für ihre Tätigkeit erforderlichen Unternehmens- und Kontaktangaben vollständig und aktuell hinterlegen. Dazu gehören insbesondere Firmen- oder Geschäftsname, Geschäftsanschrift und geschäftliche Kontaktmöglichkeiten sowie, soweit vorhanden oder gesetzlich erforderlich, Register-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuerangaben. LändleCoins kann diese Angaben im Verkäuferprofil, im Inserat oder im Zusammenhang mit einer Bestellung anzeigen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten erforderlich ist.
Handelt ein Verkäufer als Unternehmer und der Käufer als Konsument, können insbesondere zwingende Informations-, Rücktritts-, Gewährleistungs- und Rückzahlungspflichten nach dem für den Vertrag anwendbaren Konsumentenschutzrecht bestehen.
Bei privaten Verkäufen gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksamen individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Rechte, die gesetzlich zwingend sind, können nicht ausgeschlossen werden.
LändleCoins kann bei konkreten Anhaltspunkten Nachweise zum Verkäuferstatus verlangen oder den angezeigten Status anpassen.
Bewertungen dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer tatsächlich über LändleCoins zustande gekommenen Transaktion abgegeben werden.
Je Transaktion kann die Plattform die Zahl der Bewertungen beschränken. Selbstbewertungen, Scheinkäufe und künstlich erzeugte Bewertungen sind verboten.
Bewertungen müssen wahrheitsgemäss, sachlich und transaktionsbezogen sein. Beleidigungen, Drohungen, diskriminierende Inhalte, bewusst falsche Behauptungen, personenbezogene Daten, Werbung, Bewertungserpressung oder gekaufte Bewertungen sind unzulässig.
LändleCoins kann Bewertungen entfernen oder einschränken, wenn sie gegen diese AGB oder geltendes Recht verstossen. LändleCoins ist nicht verpflichtet, jede Meinungsverschiedenheit über eine Bewertung inhaltlich zu entscheiden.
Käufer und Verkäufer können bei Problemen mit einer Transaktion einen Streitfall über die dafür vorgesehene Funktion eröffnen. Dabei ist ein Grund aus der vorgegebenen Liste zu wählen und der Sachverhalt zu beschreiben.
LändleCoins unterstützt die Parteien bei der Klärung und kann insbesondere Angebotsdaten, Zahlungsstatus, Versandinformationen, Fotos, Zertifikate und sonstige Nachweise anfordern und berücksichtigen.
Es besteht kein Käuferschutz. LändleCoins hält kein Geld, sichert keine Zahlung ab und kann einen bereits überwiesenen Kaufpreis nicht zurückholen. Was LändleCoins tun kann, ist: den Sachverhalt aufnehmen, zwischen den Parteien vermitteln, die Plattformgebühr gutschreiben, ein Inserat entfernen und ein Konto sperren. Wer sein Geld zurückfordern will, muss sich an die Gegenpartei halten, nicht an LändleCoins.
Solange ein Streitfall offen ist, wird die Bestellung nicht automatisch abgeschlossen.
Eine Rückerstattung schuldet der Verkäufer und leistet sie direkt an den Käufer. Kommt der Kauf nicht zustande, schreibt LändleCoins dem Verkäufer die Plattformgebühr gut; über eine Rückzahlung des Kaufpreises entscheidet das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien.
LändleCoins entscheidet den zivilrechtlichen Streit nicht verbindlich und ist weder Partei des Kaufvertrags noch Schiedsgericht. Den Parteien bleibt der Weg zu einer Schlichtungsstelle, einer Behörde oder einem Gericht offen.
Für Fälschungsverdacht gilt ergänzend das besondere Verfahren nach §18.
LändleCoins darf nicht dazu benutzt werden, Käufer und Verkäufer zusammenzuführen und den anschliessenden Kauf ausserhalb der Plattform abzuwickeln, um die Plattformgebühr oder die Regeln dieser AGB zu umgehen. Dass der Kaufpreis direkt zwischen den Parteien fliesst, ändert daran nichts: massgeblich ist, dass der Kauf über LändleCoins zustande kommt.
Insbesondere dürfen Inserate, Nachrichten oder sonstige Inhalte nicht gezielt zur externen Zahlung oder zum externen Kauf auffordern. Kontaktangaben dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die erkennbar der Umgehung von LändleCoins dient.
Der Nutzer behält grundsätzlich seine Rechte an selbst erstellten Bildern, Texten und sonstigen Inhalten.
Mit dem Hochladen räumt der Nutzer LändleCoins die für Betrieb, Darstellung, technische Verarbeitung und Bewerbung der Plattform erforderlichen nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte ein. Dazu gehören insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, technische Anpassung, Darstellung und Veröffentlichung im Zusammenhang mit LändleCoins.
Der Nutzer darf nur Inhalte verwenden, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt. Fremde Produktbilder, Texte, Marken oder sonstige geschützte Inhalte dürfen nicht unberechtigt übernommen werden.
Sämtliche Rechte an der Plattform selbst, insbesondere an Software, Datenbank, Gestaltung, Marke und Logo von LändleCoins, verbleiben bei LändleCoins bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Die Plattform darf nicht missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet werden. Insbesondere sind unbefugte Zugriffe, Schadsoftware, technische Manipulationen, das Umgehen von Schutzmassnahmen, eine unangemessene Belastung der Systeme sowie automatisiertes Scraping oder automatisierte Interaktionen ohne Zustimmung von LändleCoins untersagt.
Personenbezogene Daten anderer Nutzer dürfen nur verwendet werden, soweit dies zur Durchführung der konkreten Transaktion oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Grundlage erforderlich ist. Eine Verwendung für unerlaubte Werbung, Newsletter, Datenhandel oder Veröffentlichung ist verboten.
Ein Nutzer kann sein Konto grundsätzlich beenden, sofern keine offenen Käufe, Verkäufe, Zahlungen, Streitfälle, Gebühren oder sonstigen wesentlichen Vorgänge entgegenstehen. Offene Plattformgebühren stehen einer Löschung entgegen, solange sie nicht bezahlt sind.
LändleCoins kann Konten vorübergehend einschränken oder dauerhaft sperren, wenn insbesondere gegen diese AGB oder geltendes Recht verstossen wird, falsche Angaben gemacht werden, erforderliche Verifikationen fehlen, Betrugs- oder Manipulationsverdacht besteht, Rechte Dritter verletzt werden, Zahlungen ausfallen oder eine Nutzung für LändleCoins oder andere Nutzer unzumutbar wird.
Bei schwerwiegenden Verstössen kann eine sofortige Sperrung erfolgen. Ein gesperrter Nutzer darf ohne Zustimmung von LändleCoins kein neues Konto zur Umgehung der Sperre eröffnen.
Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben von einer Kontoschliessung unberührt.
LändleCoins bearbeitet personenbezogene Daten nach Massgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von LändleCoins.
Für die Abrechnung der Plattformgebühr werden die dafür erforderlichen Daten an Stripe übermittelt. Für die Abwicklung eines Kaufs erhält der Verkäufer die Lieferadresse des Käufers, und der Käufer erhält die Bankverbindung des Verkäufers samt Kontoinhaber; ohne diese Angaben lässt sich weder überweisen noch versenden.
Welche Daten konkret bearbeitet werden, zu welchen Zwecken dies erfolgt und welche Rechte betroffene Personen haben, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls den Datenschutzinformationen der beteiligten Dienstleister.
Jeder Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, seine steuerlichen, zollrechtlichen, handelsrechtlichen, buchhalterischen und sonstigen gesetzlichen Pflichten zu prüfen und einzuhalten.
Dies betrifft insbesondere Mehrwertsteuer, Einkommen- oder Ertragsteuern, Zoll- und Einfuhrabgaben, Rechnungsstellung sowie allfällige Aufzeichnungs- oder Meldepflichten.
LändleCoins kann gesetzlich verpflichtet sein, Informationen über Verkäufer oder Transaktionen zu erfassen, aufzubewahren oder zuständigen Behörden zu übermitteln.
LändleCoins bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfreie Nutzung.
Es kann insbesondere aufgrund von Wartung, Updates, Server- oder Netzstörungen, Cyberangriffen, Ausfällen externer Dienstleister oder höherer Gewalt zu Einschränkungen kommen.
Wird eine Auktion durch eine erhebliche technische Störung der Plattform wesentlich beeinträchtigt, kann LändleCoins die Auktion nach sachgerechtem Ermessen verlängern, unterbrechen, abbrechen oder wiederholen.
Dabei werden die Interessen der betroffenen Nutzer angemessen berücksichtigt.
LändleCoins haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, haftet LändleCoins insbesondere nicht für Schäden, die allein aus der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer entstehen.
LändleCoins übernimmt grundsätzlich keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Echtheit oder Qualität von Nutzerangaben und angebotenen Gegenständen. Dies betrifft insbesondere Echtheit, Material, Feingehalt, Gewicht, Zustand, Herkunft, Marktwert, Seltenheit und Zertifizierung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Auf der Plattform dargestellte Marktpreise, Vergleichswerte, Edelmetallkurse oder Schätzungen dienen nur Informationszwecken und stellen keine Anlage-, Kauf- oder Verkaufsempfehlung und keine Wertgarantie dar.
Nutzer und Rechteinhaber können LändleCoins rechtswidrige Angebote, Fälschungen, Rechteverletzungen oder sonstige Verstösse melden. LändleCoins kann zur Prüfung insbesondere Angebotsnummer, Beschreibung des Verstosses, Nachweise und Kontaktdaten verlangen.
Verletzt ein Nutzer schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften und wird LändleCoins deshalb berechtigt in Anspruch genommen, hat der Nutzer LändleCoins im gesetzlich zulässigen Umfang von den entsprechenden Ansprüchen und notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen.
LändleCoins kann diese AGB aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, regulatorischen Anforderungen, Änderungen der Plattform, Einführung neuer Funktionen oder Anpassungen des Zahlungsmodells.
Wesentliche Änderungen werden den registrierten Nutzern in angemessener Weise vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
Für bereits verbindlich abgeschlossene Kaufverträge gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses massgeblich waren.
Für das Vertragsverhältnis zwischen LändleCoins und seinen Nutzern gilt grundsätzlich das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Für Konsumenten bleiben zwingende Schutz- und Gerichtsstandsvorschriften unberührt.
Für Streitigkeiten zwischen LändleCoins und gewerblichen Nutzern bzw. Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, als Gerichtsstand vereinbart.
Für Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer bestimmt sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften und den zwischen den Parteien wirksam getroffenen Vereinbarungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Keine Bestimmung dieser AGB soll Rechte ausschliessen oder beschränken, die nach anwendbarem Recht zwingend bestehen.
Kontakt zu LändleCoins: Zeiler Solutions GmbH in Gründung, Mälsner Dorf 12, 9496 Balzers, Fürstentum Liechtenstein, Postanschrift für Anfragen: Landstrasse 20, Postfach 418, 9496 Balzers, E-Mail: stefan.zeiler@laendlecoins.li. Die Handelsregisternummer wird ergänzt, sobald die Eintragung erfolgt ist.
AGB gültig ab: 26.08.2026